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Treuhandstiftungen

Was ist eine Treuhandstiftung?

Bei einer Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, hier der Gemeinschaftsstiftung Diakonie, übertragen. Die Gemeinschaftsstiftung verwaltet das Treuhandvermögen getrennt von dem übrigen Stiftungsvermögen gemäß der Satzung der Treuhandstiftung.

Wer bestimmt über Name und Zweck?

Der Stifter oder die Stifterin bestimmt selbst über den Namen und den Zweck der Treuhandstiftung.

Gibt es einen Mindestbetrag?

Es gibt keinen Mindestbetrag zur Gründung einer Treuhandstiftung. Jedoch achtet die Stiftungsaufsicht darauf, dass die Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck zu erfüllen.

Die Gemeinschaftsstiftung Diakonie verwaltet folgende Treuhandstiftungen: