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Zustiftungen

Eine Zustiftung vergrößert das Stiftungsvermögen der Gemeinschaftsstiftung Diakonie und hilft damit auf Dauer. Die Erhöhung des Stiftungsvermögens führt nachhaltig zu höheren Erträgen, die zur Förderung der Projekte ausgeschüttet werden.

Eine Zustiftung ist immer dann sinnvoll, wenn der Gründungsaufwand für eine Stiftung zu hoch erscheint oder der Betrag nicht geeignet ist, um eine eigene Stiftung zu gründen.

Für Zustiftungen besteht ein erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug: Im Jahr der Zuwendung und in den darauffolgenden neun Jahren kann ein Gesamtbetrag von bis zu einer Millionen Euro abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem üblichen Spendenabzug möglich.