Zum Hauptinhalt springen

Förderanträge

So kann die Stiftung Ihrem Projekt helfen

Die Gemeinschaftsstiftung Diakonie fördert insbesondere Projekte, die zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens beitragen unter Beteiligung einer sozialdiakonischen Einrichtung oder evangelischen Initiative.

Sie können sich um eine Förderung bewerben, wenn Ihr Projekt

  • gemeinnützig ist
  • im Gebiet des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region liegt
    (Köln, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis) 
  • und einem Förderzweck der Satzung entspricht:
    1. Förderung des Wohlfahrtswesens in diakonischen Arbeitsfeldern
    2. Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung insbesondere Jugendlicher und benachteiligter Personenkreise
    3. Förderung des friedlichen Zusammenlebens unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen
    4. Bekämpfung der Obdachlosigkeit
    5. Integration behinderter Menschen
    6. Unterstützung und Begleitung des Lebens im Alter

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Angebot förderungswürdig ist, können Sie gerne anrufen unter Telefon 0221-33 82 128.

Anträge auf Förderung nimmt die Gemeinschaftsstiftung Diakonie bis zum 31.12. eines Jahres in schriftlicher Form (per E-Mail oder Post) entgegen. Bitte verwenden Sie dafür diese Formular hier.

Der Stiftungsrat entscheidet in seiner ersten Sitzung des Folgejahres über die Verteilung der Mittel (in der Regel Mitte Februar).
Sie werden in jedem Falle benachrichtigt, ob Ihr Projekt eine Förderung erhält oder nicht.